Zum Hauptinhalt springen
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Ticino Auto SA für sämtliche Geschäftsbeziehungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Ticino Auto SA, Via Cassinelle 1, 6982 Agno, Schweiz (nachfolgend „Ticino Auto SA“, „wir“ oder „uns“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“).

Die AGB regeln insbesondere den Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, die Vermittlung von Finanzierungen und Leasingverträgen, den Ankauf von Fahrzeugen, die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Nutzung unserer Webseite.

§1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Ticino Auto SA im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrzeugen, der Vermittlung von Finanzierungen und Leasing, dem Ankauf von Fahrzeugen sowie sämtlichen weiteren Dienstleistungen.
  2. Sie gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die mit Ticino Auto SA in eine Geschäftsbeziehung treten.
  3. Diese AGB gelten auch für elektronisch erteilte Aufträge (Online-Formulare, E-Mail oder andere digitale Kommunikationsmittel).
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von Ticino Auto SA anerkannt wurden.
  5. Mit der Auftragserteilung, der Unterzeichnung eines Kaufvertrags oder der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme und verbindliche Zustimmung zu diesen AGB.

§2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Technische Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
  2. Die Darstellung von Fahrzeugen auf unserer Webseite stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
  3. Ein Vertrag kommt erst durch die beidseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
  4. Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  5. Die im Kaufvertrag aufgeführten Spezifikationen, Preise und Bedingungen sind für beide Parteien verbindlich.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Die Preise für Fahrzeuge verstehen sich ab unserem Standort in Agno. Kosten für Überführung, Zulassung, Versicherung und Transport sind im Kaufpreis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) ist im Kaufpreis enthalten und wird zum jeweils gültigen Steuersatz berechnet.
  4. Der Kaufpreis ist bei Vertragsunterzeichnung oder bei Übergabe des Fahrzeugs vollständig und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich eine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
  5. Zahlungen sind bar, per Banküberweisung oder nach vorheriger Vereinbarung per Kreditkarte zu leisten. Schecks werden nicht akzeptiert.
  6. Bei Zahlungsverzug tritt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). Ab Verzugseintritt schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR).
  7. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§4 Lieferung und Übergabe

  1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden.
  2. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am Sitz der Ticino Auto SA in Agno, sofern nicht schriftlich ein anderer Übergabeort vereinbart wurde.
  3. Das Fahrzeug wird Zug um Zug gegen vollständige Zahlung des Kaufpreises übergeben. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug Eigentum der Ticino Auto SA (Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB).
  4. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Bereitstellung abzunehmen. Bei verspäteter Abnahme behalten wir uns vor, eine angemessene Standgebühr zu erheben.
  5. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände befreien uns für deren Dauer von der Lieferpflicht.

§5 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschliesslich aller Nebenforderungen bleibt das Fahrzeug Eigentum der Ticino Auto SA (Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB).
  2. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Antrag der Ticino Auto SA im entsprechenden Register eingetragen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.
  4. Vor vollständiger Bezahlung darf der Kunde das Fahrzeug weder veräussern, verpfänden, vermieten noch sonst darüber verfügen.
  5. Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten.

§6 Gewährleistung und Haftung

A. Neufahrzeuge

  1. Für Neufahrzeuge gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (Art. 197 ff. OR).
  2. Zusätzlich gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Fahrzeugherstellers, die dem Kunden mit dem Fahrzeug ausgehändigt werden.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe des Fahrzeugs, sofern der Hersteller keine längere Frist vorsieht.

B. Gebrauchtfahrzeuge

  1. Für Gebrauchtfahrzeuge gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (Art. 197 ff. OR).
  2. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Gebrauchtfahrzeuge beträgt 12 Monate ab Übergabe, sofern nicht schriftlich eine abweichende Frist vereinbart wurde.
  3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf normalen Verschleiss, unsachgemässe Behandlung, mangelnde Wartung, Unfälle oder äussere Einwirkungen zurückzuführen sind.
  4. Der Kunde hat das Fahrzeug bei Übergabe sorgfältig zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlassene Rüge gilt als Genehmigung (Art. 201 OR).

C. Allgemeine Haftungsbeschränkung

  1. Ticino Auto SA haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
  2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  3. Die Haftung für Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§7 Besondere Bestimmungen für Gebrauchtfahrzeuge

  1. Gebrauchtfahrzeuge werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses befinden („as is“), vorbehaltlich der gesetzlichen Gewährleistung.
  2. Der Kilometerstand wird nach bestem Wissen angegeben. Bei Fahrzeugen mit nicht nachvollziehbarer oder unplausibler Laufleistung wird dies im Kaufvertrag ausdrücklich vermerkt.
  3. Technische Beschreibungen, Ausstattungsangaben und Verbrauchswerte basieren auf den uns vorliegenden Informationen und sind unverbindlich.
  4. Eine allfällige MFK (Motorfahrzeugkontrolle) wird im Kaufvertrag vermerkt. Ist keine gültige MFK vorhanden, erfolgt der Verkauf ohne MFK-Garantie.

§8 Finanzierung und Leasing

  1. Ticino Auto SA vermittelt auf Wunsch des Kunden Finanzierungs- und Leasingverträge mit externen Finanzierungspartnern.
  2. Die Vermittlung stellt eine eigenständige Dienstleistung dar. Der Finanzierungs- oder Leasingvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner zustande.
  3. Die Genehmigung eines Finanzierungs- oder Leasingantrags liegt im alleinigen Ermessen des Finanzierungspartners. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.
  4. Wird der Finanzierungs- oder Leasingantrag abgelehnt, bleibt der Kaufvertrag bestehen, sofern nicht ausdrücklich die auflösende Bedingung der Finanzierungszusage schriftlich vereinbart wurde.
  5. Für Bonitätsprüfungen im Rahmen von Finanzierungs- und Leasinganfragen holen wir die ausdrückliche Einwilligung des Kunden ein.

§9 Fahrzeugankauf

  1. Angebote zum Fahrzeugankauf sind freibleibend und basieren auf den vom Kunden gemachten Angaben sowie einer ersten Besichtigung.
  2. Ein verbindlicher Ankaufvertrag kommt erst nach einer technischen Prüfung des Fahrzeugs und schriftlicher Bestätigung durch Ticino Auto SA zustande.
  3. Der Kunde versichert, Eigentümer des Fahrzeugs zu sein und dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter (Pfandrechte, Sicherungsübereignungen etc.) ist.
  4. Der Kaufpreis für angekaufte Fahrzeuge wird nach vollständiger Übergabe sämtlicher Fahrzeugdokumente (Fahrzeugausweis, Serviceheft, Schlüssel etc.) und nach Eigentumsübertragung fällig.
  5. Ticino Auto SA ist berechtigt, angekaufte Fahrzeuge vor der endgültigen Bezahlung einer technischen Prüfung zu unterziehen. Werden dabei erhebliche, vom Kunden nicht offengelegte Mängel festgestellt, sind wir zum Rücktritt vom Ankaufvertrag oder zur Preisminderung berechtigt.

§10 Inzahlungnahme

  1. Bei der Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs beim Kauf eines Fahrzeugs gelten die Bestimmungen von §9 sinngemäss.
  2. Der Anrechnungspreis für das in Zahlung gegebene Fahrzeug wird im Kaufvertrag festgehalten und mit dem Kaufpreis des zu erwerbenden Fahrzeugs verrechnet.
  3. Die Inzahlungnahme steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das in Zahlung gegebene Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt in dem bei der Besichtigung festgestellten Zustand übergeben wird.

§11 Dienstleistungen

  1. Ticino Auto SA erbringt verschiedene Dienstleistungen wie Fahrzeugtransport, Zulassungsservice, Versicherungsvermittlung und weitere Services.
  2. Für Dienstleistungen gelten die jeweils vereinbarten Konditionen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Dienstleistungen im Voraus oder bei Erbringung zu bezahlen.
  3. Terminvereinbarungen für Dienstleistungen sind verbindlich. Bei Nichteinhaltung ohne rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vorher) behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr zu erheben.

§12 Probefahrt

  1. Probefahrten sind nur mit gültigem Führerschein und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug während der Probefahrt sorgfältig und unter Einhaltung der Verkehrsvorschriften zu führen.
  3. Der Kunde haftet für sämtliche während der Probefahrt verursachten Schäden, soweit diese nicht durch die Vollkaskoversicherung gedeckt sind. Eine allfällige Selbstbeteiligung geht zulasten des Kunden.
  4. Ticino Auto SA behält sich vor, Probefahrten ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einzuschränken.

§13 Rücktritt und Stornierung

  1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei im stationären Handel geschlossenen Kaufverträgen nicht.
  2. Tritt der Kunde ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurück, ist Ticino Auto SA berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese beträgt mindestens 10 % des Kaufpreises, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  3. Bei Stornierung von Dienstleistungen gelten die in §11 genannten Bedingungen.

§14 Datenschutz

  1. Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit anwendbar.
  2. Wir bearbeiten Personendaten ausschliesslich zur Vertragsabwicklung, zur Kundenpflege und für Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§15 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / Wiener Kaufrecht).
  2. Soweit gesetzlich zulässig, gilt Lugano (Kanton Tessin) als ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darunter fallenden Verträgen.
  3. Für Klagen von Ticino Auto SA gegen Kunden mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland gilt alternativ der Wohnsitz oder Sitz des Kunden als Gerichtsstand.

§17 Änderungen der AGB

  1. Ticino Auto SA behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
  2. Für laufende Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

Stand: April 2026

Ticino Auto SA | Via Cassinelle 1 | 6982 Agno | Schweiz
Tel: +41 91 608 08 00 | info@ticino-auto.com | dex.ticino-auto.com

Hauptinhalt